RNA Biology

(Doktoratsprogramm)

Studiengang: Doktorat der
Mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fakultät

Allgemeine Beschreibung

Studierende des Doktoratsprogramms RNA Biology absolvieren ihr Doktorat entweder an der UZH, der ETHZ oder der Universität Bern und unterliegen der institutions-spezifischen Promotionsordnung. Das Programm wird von der Life Science Zurich Graduate School (LSZGS) getragen, einer gemeinsamen Organisation der UZH und ETH Zürich, sowie von der Graduate School for Cellular and Biomedical Sciences (GCB) der Universität Bern. Voraussetzung zur Promotion ist die Verfassung und erfolgreiche Verteidigung einer Dissertation, welche originale Forschungsbeiträge enthält. Das Programm umfasst einen curricularen Anteil von mindestens 12 ECTS Credits. Für Doktorierende des RNA Biology Programms werden folgende Kurse und Aktivitäten empfohlen: RNA Biology Vorlesungen I & II (3 ECTS pro Vorlesung), Beteiligung an den NCCR RNA & Disease Summer Schools, Beteiligung am Swiss RNA Workshop, Besuch der NCCR RNA & Disease Research Seminare.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Doktoratsstufe richtet sich grundsätzlich nach der Verordnung über die Zulassung an der Universität Zürich (VZS). Die Zulassung zur Doktoratsstufe erfordert grundsätzlich einen universitären Masterabschluss oder einen äquivalenten universitären Abschluss. Das Dissertationsprojekt muss von einer Professorin oder einem Professor der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät bzw. einer Person, die das Promotionsrecht der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät besitzt, gutgeheissen werden. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. Die Zulassung kann mit Bedingungen und/oder Auflagen zusätzlicher Studienleistungen verknüpft werden. Bedingungen müssen vor Eintritt in die Doktoratsstufe, Auflagen können während der Doktoratsstufe erfüllt werden. Bedingungen und/oder Auflagen dürfen zusammen den Umfang von 60 ECTS Credits nicht überschreiten. Sie orientieren sich an den Erfordernissen des Fachs, in dem die Dissertation verfasst werden soll. Über die Zulassung, die Anerkennung vergleichbarer Abschlüsse sowie eventuelle Bedingungen und/oder Auflagen entscheidet die Prodekanin Lehre bzw. der Prodekan Lehre. Die Unterrichtssprache auf der Doktoratsstufe ist in der Regel Englisch. Alle Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist oder deren bisherige höhere Ausbildung nicht in Englisch erfolgte, haben den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse zu erbringen.

ECTS Credits

12 ECTS Credits

Abschluss

Doktor der Naturwissenschaften (Dr. sc. nat.)

Unterrichtssprache

Englisch