Rechtswissenschaft

(Mono 180)

Studiengang: Bachelor of Law UZH (RVO21)

Allgemeine Beschreibung

Der Studiengang vermittelt den Studierenden juristisches Fachwissen, die Kompetenz zur analytischen Durchdringung rechtlicher Normativität sowie die Fähigkeit zur kritischen Reflexion über die Voraussetzungen und Inhalte von Recht und Rechtsdogmatik. Er verdeutlicht die wissenschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Rechts und die Verantwortung der Juristinnen und Juristen. Im Bachelorstudiengang wird der Fokus des Studiums auf Grundlagenwissen und die Fähigkeit zu methodisch-wissenschaftlichem Denken gelegt. Der Studiengang fordert und fördert die Reflexion des vermittelten Stoffes durch die Studierenden. Er unterstützt die Entwicklung der notwendigen sozialen Fähigkeiten, wie beispielsweise Argumentation und Kommunikation, Zusammenarbeit im Team oder den Umgang mit anderen Kulturen im Rahmen von Mobilitäts- und Austauschprogrammen.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zum Studiengang ist eine eidgenössisch anerkannte Matura oder eine äquivalente Vorbildung notwendig. Wer an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich oder an einer anderen schweizerischen Rechtsfakultät endgültig abgewiesen worden ist, wird nicht mehr zum Studium der Rechtswissenschaft zugelassen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.ius.uzh.ch.

Studienrichtung

Rechtswissenschaft

Berufsperspektiven

In erster Linie befähigt der Erwerb eines Bachelor of Law zum Weiterstudium in den rechtswissenschaftlichen Masterstudiengängen.
Das abgeschlossene Bachelorstudium erlaubt aber auch eine Tätigkeit im Rechtsbereich wie die Mitarbeit in einem Amt, in einer Bank oder Versicherung oder einem Unternehmen. Wer das Anwaltspatent erwerben will, muss aber das Masterstudium absolvieren.

ECTS Credits

180 ECTS Credits
Im Studiengang Bachelor of Law müssen 180 ECTS Credits erworben werden (60 ECTS Credits in der Assessmentstufe und 120 ECTS Credits in der Aufbaustufe).

Abschluss

Bachelor of Law UZH

Teilzeitstudium

Für Studierende, die einer Berufstätigkeit nachgehen oder Betreuungspflichten nachkommen müssen, ist auch ein Teilzeitstudium möglich. Die Studiendauer verlängert sich entsprechend. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Studienberatung.

Major-/Minor-Kombinationen

Der Studiengang sieht kein Minor-Studienprogramm vor.
Recht kann auch als Minor-Studienprogramm im Rahmen eines Studiengangs an einer anderen Fakultät studiert werden. Die entsprechenden Angebote findet man in den Studiengangsbeschreibungen dieser Fakultäten.

Benotungsvorschriften

Jedes Modul wird mit einer Leistungsüberprüfung abgeschlossen.
Die Benotung der Leistungen erfolgt auf einer Skala von 1 bis 6, wobei 6 die beste, 1 die schlechteste Note bezeichnet. Halbe Noten sind zulässig. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.
Leistungsnachweise können auch mit „bestanden“ („pass“)/„nicht bestanden“ („fail“) bewertet werden.

Unterrichtssprache

Deutsch,