Rechtswissenschaft

(Doktoratsprogramm)

Studiengang: Doktorat Rechtswissenschaftliche
Fakultät (PVO09)

Allgemeine Beschreibung

Doktorierende erwerben die wichtigsten methodologische Fähigkeiten für eine umfassende Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragen. Das Doktoratsprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät umfasst neben dem Verfassen einer Dissertation den Besuch von Modulen im Umfang von mindestens 30 ECTS Credits. Die Dissertation ist in Form einer Monografie zu verfassen und soll einen selbständigen Beitrag zur Forschung leisten.

Zulassungsvoraussetzungen

Einen Anspruch auf Zulassung hat, wer den akademischen Grad eines Master of Law oder eines Lizentiats der Rechtswissenschaft der Universität Zürich mit dem Prädikat summa cum laude oder magna cum lauda erlangt hat. Wer das Prädikat nicht erreicht, wird zum Doktorat zugelassen, wenn sich ein Fakultätsmitglied bereit erklärt, die Betreuung zu übernehmen. Personen, die den akademischen Grad eines Master of Law oder eines Lizentiats der Rechtswissenschaft einer anderen Schweizer Universität erlangt haben, werden zugelassen, wenn sich ein Fakultätsmitglied bereit erklärt, die Betreuung zu übernehmen. Personen, die den akademischen Grad eines Master of Law oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss gemäss § 41 lit. b der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich einer ausländischen Rechtsfakultät erlangt haben, werden zugelassen, wenn sich ein Fakultätsmitglied bereit erklärt, die Betreuung zu übernehmen. Die Zulassung kann an Bedingungen oder Auflagen geknüpft werden. Über die Zulassung entscheidet die Zulassungskommission. Die Zulassung mit einem fachfremden universitären Masterabschluss, welcher von der Universität Zürich anerkannt wird, oder einer als gleichwertig anerkannten universitären Vorbildung ist im Einzelfall möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. Die Zulassung kann an Bedingungen oder Auflagen geknüpft werden. Über die Zulassung entscheidet die Zulassungskommission.
Weiterbildungsabschlüsse der Stufe Master of Advanced Studies und gleichwertiger Lehrgänge berechtigen nicht zur Zulassung zum Doktorat. Sie können jedoch beim Zulassungsentscheid berücksichtigt werden. Zum Doktoratsprogramm Biomedizinische Ethik und Recht wird zugelassen, wer das Auswahlverfahren an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erfolgreich absolviert hat. Die Bewerbung um Aufnahme in das Doktoratsprogramm ist schriftlich an die Doktoratskommission BmEL RWF zu richten.

ECTS Credits

30 ECTS Credits
Das allgemeine Doktorat umfasst neben dem Verfassen einer Dissertation den Besuch von Modulen im Umfang von mindestens 30 ECTS Credits.

Abschluss

Doktorin/Doktor der Rechtswissenschaft, Dr. iur.

Major-/Minor-Kombinationen

Der Studiengang sieht kein Nebenfach vor. Der Studiengang kann nicht als Nebenfach im Rahmen eines anderen Studiengangs studiert werden.

Benotungsvorschriften

Bestandene Leistungsnachweise werden mit „bestanden“ („pass“), nicht bestandene mit „nicht bestanden“ („fail“) bewertet.

Unterrichtssprache

Deutsch