Biomedicine

(Doktoratsprogramm)

Studiengang: Doktorat der
Mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fakultät

Allgemeine Beschreibung

Das Doktoratsprogramm Biomedizin umfasst das Verfassen der Dissertation über die eigene selbstständige wissenschaftliche Forschungsarbeit.
Der/Die Doktorierende sollte während dieser Zeit Autor/in von mindestens zwei peer-reviewed-Publikationen sein, die entweder publiziert, eingereicht oder in Vorbereitung sein. Bei mindestens einer dieser Publikationen sollte der/die Doktorierende Erstautor/in sein. Das Programm beinhaltet einen curricularen Anteil von mindestens 12 ECTS Credits. Dieser wird für jeden Doktorierenden individuell zusammen mit dem Promotionskomitee festgelegt, wobei das spezifische Umfeld des Forschungsgebietes berücksichtigt, aber auch auf eine Ausbildung in überfachlichen Kompetenzen geachtet wird. Dabei müssen auch mindestens zwei durch das Programm organisierte wissenschaftliches Retreats besucht werden. Der Fortschritt der Dissertation wird bei mindestens drei Treffen mit dem Promotionskomitee evaluiert und protokolliert.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Doktoratsstufe richtet sich grundsätzlich nach der Verordnung über die Zulassung an der Universität Zürich (VZS). Die Zulassung zur Doktoratsstufe erfordert grundsätzlich einen universitären Masterabschluss oder einen äquivalenten universitären Abschluss. Das Dissertationsprojekt muss von einer Professorin oder einem Professor der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät bzw. einer Person, die das Promotionsrecht der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät besitzt, gutgeheissen werden. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.
Die Zulassung kann mit Bedingungen und/oder Auflagen zusätzlicher Studienleistungen verknüpft werden. Bedingungen müssen vor Eintritt in die Doktoratsstufe, Auflagen können während der Doktoratsstufe erfüllt werden. Bedingungen und/oder Auflagen dürfen zusammen den Umfang von 60 ECTS Credits nicht überschreiten. Sie orientieren sich an den Erfordernissen des Fachs, in dem die Dissertation verfasst werden soll.
Über die Zulassung, die Anerkennung vergleichbarer Abschlüsse sowie eventuelle Bedingungen und/oder Auflagen entscheidet die Prodekanin Lehre bzw. der Prodekan Lehre. Die Unterrichtssprache auf der Doktoratsstufe ist in der Regel Englisch. Alle Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist oder deren bisherige höhere Ausbildung nicht in Englisch erfolgte, haben den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse zu erbringen.

ECTS Credits

12 ECTS Credits

Abschluss

Doktor der Naturwissenschaften (Dr. sc. nat.)

Unterrichtssprache

Englisch