Biomolecular Structure and Mechanism

(Doktoratsprogramm)

Studiengang: Doktorat der
Mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fakultät

Allgemeine Beschreibung

Studenten des Doktoratsprogramms Biomolekulare Strukturen und Mechanismen (BSM) absolvieren ihr Doktorat entweder an der ETH oder der UZH und unterliegen der Institutions-spezifischen Promotionsordnung. Kernpunkte des Programms sind eine eigene etwa 4-jährige Forschungsarbeit in einer am Doktoratsprogramm beteiligten Arbeitsgruppe, sowie das Verfassen einer Dissertation. Das Programm beinhaltet einen curricularen Anteil von mindestens 12 ECTS Credits.
Der curriculare Anteil wird für jeden Doktorierenden individuell in Absprache mit dem Betreuer der Dissertation festgelegt, wobei ein vom Programm organisierter Einführungskurs in Biophysikalische Methoden obligatorisch ist. In der Regel wird im Rahmen des Doktoratsstudium der jährliche Retreat des Doktoratsprogramms sowie mindestens ein relevanter wissenschaftlicher Kongress besucht. Doktorierende sind darüber hinaus in die Institutions-spezifische Lehre eingebunden.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Doktoratsstufe richtet sich grundsätzlich nach der Verordnung über die Zulassung an der Universität Zürich (VZS). Die Zulassung zur Doktoratsstufe erfordert grundsätzlich einen universitären Masterabschluss oder einen äquivalenten universitären Abschluss. Das Dissertationsprojekt muss von einer Professorin oder einem Professor der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät bzw. einer Person, die das Promotionsrecht der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät besitzt, gutgeheissen werden. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. Die Zulassung kann mit Bedingungen und/oder Auflagen zusätzlicher Studienleistungen verknüpft werden. Bedingungen müssen vor Eintritt in die Doktoratsstufe, Auflagen können während der Doktoratsstufe erfüllt werden. Bedingungen und/oder Auflagen dürfen zusammen den Umfang von 60 ECTS Credits nicht überschreiten. Sie orientieren sich an den Erfordernissen des Fachs, in dem die Dissertation verfasst werden soll. Über die Zulassung, die Anerkennung vergleichbarer Abschlüsse sowie eventuelle Bedingungen und/oder Auflagen entscheidet die Prodekanin Lehre bzw. der Prodekan Lehre. Die Unterrichtssprache auf der Doktoratsstufe ist in der Regel Englisch. Alle Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist oder deren bisherige höhere Ausbildung nicht in Englisch erfolgte, haben den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse zu erbringen.

ECTS Credits

12 ECTS Credits

Abschluss

Doktor der Naturwissenschaften (Dr. sc. nat.)

Unterrichtssprache

Englisch