Bildung im Lebenslauf
(Minor 30)
Studiengang: Master of Arts (RVO19)
Allgemeine Beschreibung
Der komplementäre Minor «Bildung im Lebenslauf» beschäftigt sich mit Fragen und Problemen von Erziehung, Bildung, Lernen, Hilfe und Sozialisation und analysiert entsprechende Prozesse sowie professionelle Praktiken unter allgemeinen und besonderen Bedingungen. Absolventinnen und Absolventen des Studienprogramms «Bildung im Lebenslauf» verfügen über Grundkenntnisse zu Begriffen, Theorien und Forschungsansätzen der Erziehungswissenschaft sowie spezifisches Wissen über ausgewählte Theorien, Konzepte und Befunde zu Bildungsübergängen und Selektionsprozessen, Biografie- und Entwicklungsforschung, inklusiver Bildung, Demokratie und Erziehung sowie verschiedenen Bildungskontexten und -akteuren. Sie können theoretische und empirische Befunde innerhalb dieser Themenbereiche analysieren, reflektieren und interpretieren.
Zulassungsvoraussetzungen
Für allgemeine Informationen zur Zulassung siehe: https://www.uzh.ch/cmsssl/de/studies/application; Für weitere Informationen siehe Reglemente & Zulassungsbedingungen des Studienprograms
Studienrichtung
Philosophie
Berufsperspektiven
Der Abschluss im komplementären Minor-Studienprogramm «Bildung im Lebenslauf» auf Masterstufe ergänzt das Qualifikationsprofil für eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern im öffentlichen wie privaten Bildungs- und Sozialwesen sowie in der Bildungs- und Sozialpolitik, einschliesslich Verwaltung, Beratung, Entwicklung, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.
ECTS Credits
30 ECTS Credits
Teilzeitstudium
Das Mustercurriculum orientiert sich an einem Vollzeitstudium. Ein Teilzeitstudium ist möglich und geht mit einer Verlängerung der Studienzeit einher.
Major-/Minor-Kombinationen
Der Masterstudiengang besteht aus einem Mono-Studienprogramm von 120 ECTS Credits oder aus der Kombination eines Major-Studienprogramms 90 ECTS Credits mit einem Minor-Studienprogramm von 30 ECTS Credits. Das Minor-Studienprogramm kann an der Philosophischen Fakultät der UZH, an einer anderen Fakultät der UZH oder an einer anderen universitären Hochschule absolviert werden. Für allfällige Kombinationsverbote ist der programmspezifische Anhang zur Studienordnung zu beachten (s. Reglemente).
Unterrichtssprache
Deutsch