Epidemiology and Biostatistics

(Doktoratsprogramm)

Studiengang: Doktorat der
Mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fakultät

Allgemeine Beschreibung

Das Doktoratsprogramm in Epidemiology and Biostatistics umfasst das Verfassen der Dissertation über die eigene selbstständige wissenschaftliche Forschungsarbeit und wird in der Regel nach drei bis vier Jahren (Vollzeit) abgeschlossen. Während des Doktoratsstudiums werden methodologische Kompetenzen für das Design, die Durchführung und die Auswertung von Studien in einem bio-medizinischen Forschungskontext vermittelt, interdisziplinäre Kenntnisse in den bio-medizinischen Wissenschaften gefördert und überfachliche Forschungskompetenzen erworben. Das Programm beinhaltet einen curricularen Anteil von mindestens 12 ECTS, der für jeden Doktorierenden individuell durch das Promotionskomitee festgelegt wird, wobei das spezifische Umfeld des Forschungsgebietes berücksichtigt aber auch auf eine allgemeine Forschungskompetenz in Epidemiologie und Biostatistik sowie den Erwerb überfachlicher Kompetenzen für den beruflichen Werdegang inner- und ausserhalb einer akademischen Institution geachtet wird. Dabei muss mindestens zweimal aktiv am Pflichtmodul "Epidemiology and Biostatistics Methods Seminar" teilgenommen werden. Für die Teilnahme an Kongressen und Seminaren, die Vorbereitung von wissenschaftlichen Publikationen und die Präsentation der eigenen Forschung in internen Seminaren werden keine ECTS vergeben, diese Aktivitäten sind intrinsische Bestandteile. Doktorierende müssen im Lehrbetrieb des jeweiligen Instituts mitarbeiten.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Doktoratsstufe richtet sich grundsätzlich nach der Verordnung über die Zulassung an der Universität Zürich (VZS). Die Zulassung zur Doktoratsstufe erfordert grundsätzlich einen universitären Masterabschluss oder einen äquivalenten universitären Abschluss. Das Dissertationsprojekt muss von einer Professorin oder einem Professor der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät bzw. einer Person, die das Promotionsrecht der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät besitzt, gutgeheissen werden. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. Die Zulassung kann mit Bedingungen und/oder Auflagen zusätzlicher Studienleistungen verknüpft werden. Bedingungen müssen vor Eintritt in die Doktoratsstufe, Auflagen können während der Doktoratsstufe erfüllt werden. Bedingungen und/oder Auflagen dürfen zusammen den Umfang von 60 ECTS Credits nicht überschreiten. Sie orientieren sich an den Erfordernissen des Fachs, in dem die Dissertation verfasst werden soll. Über die Zulassung, die Anerkennung vergleichbarer Abschlüsse sowie eventuelle Bedingungen und/oder Auflagen entscheidet die Prodekanin Lehre bzw. der Prodekan Lehre. Die Unterrichtssprache auf der Doktoratsstufe ist in der Regel Englisch. Alle Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist oder deren bisherige höhere Ausbildung nicht in Englisch erfolgte, haben den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse zu erbringen.

ECTS Credits

12 ECTS Credits

Abschluss

Doktor der Naturwissenschaften (Dr. sc. nat.)

Unterrichtssprache

Englisch