Plant Sciences

(Doktoratsprogramm)

Studiengang: Doktorat der
Mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fakultät

Allgemeine Beschreibung

Das Doktoratsprogramm in Plant Sciences beinhaltet das Verfassen der Dissertation über die eigene selbstständige wissenschaftliche Forschungsarbeit. Das Programm möchte Doktorierende befähigen, ihre Forschungskompetenz in den Pflanzenwissenschaften zu erweitern und Kernkompetenzen für eine Karriere innerhalb oder ausserhalb der Universitäten aufzubauen: Forschungsmethoden der Pflanzenwissenschaften / Statistische Methoden / Forschungsmanagement / Dialog mit der Öffentlichkeit / Verantwortliches Handeln in den Wissenschaften / Fragen zu einer wissenschaftlichen Karriere / Akquisition von Forschungsmitteln.
Das Doktoratsprogramm in Plant Sciences beinhaltet einen curricularen Anteil von
mindestens 12 ECTS Credits, der sich zusammensetzt aus: Kolloquium "Challenges in Plant Sciences", Auswahl wissenschaftlicher und methodologischer Blockkurse: "Frontiers in Plant Sciences", Kurse in überfachlichen Kompetenzen.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Doktoratsstufe richtet sich grundsätzlich nach der Verordnung über die Zulassung an der Universität Zürich (VZS). Die Zulassung zur Doktoratsstufe erfordert grundsätzlich einen universitären Masterabschluss oder einen äquivalenten universitären Abschluss. Das Dissertationsprojekt muss von einer Professorin oder einem Professor der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät bzw. einer Person, die das Promotionsrecht der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät besitzt, gutgeheissen werden. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. Die Zulassung kann mit Bedingungen und/oder Auflagen zusätzlicher Studienleistungen verknüpft werden. Bedingungen müssen vor Eintritt in die Doktoratsstufe, Auflagen können während der Doktoratsstufe erfüllt werden. Bedingungen und/oder Auflagen dürfen zusammen den Umfang von 60 ECTS Credits nicht überschreiten. Sie orientieren sich an den Erfordernissen des Fachs, in dem die Dissertation verfasst werden soll. Über die Zulassung, die Anerkennung vergleichbarer Abschlüsse sowie eventuelle Bedingungen und/oder Auflagen entscheidet die Prodekanin Lehre bzw. der Prodekan Lehre. Die Unterrichtssprache auf der Doktoratsstufe ist in der Regel Englisch. Alle Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist oder deren bisherige höhere Ausbildung nicht in Englisch erfolgte, haben den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse zu erbringen.

ECTS Credits

12 ECTS Credits

Abschluss

Doktor der Naturwissenschaften (Dr. sc. nat.)

Unterrichtssprache

Englisch