Vergleichende Romanische
Sprachwissenschaft
(Minor 30)
Studiengang: Master of Arts (RVO19)
Allgemeine Beschreibung
Im Master Minor «Vergleichende Romanische Sprachwissenschaft» vertiefen Sie die im Bachelorstudium erworbenen wissenschaftlichen Kenntnisse über die romanischen Sprachen. Im Master stehen Sie dabei in engem Kontakt zur aktuellen Forschung, nehmen Teil an wissenschaftlichen Kolloquien und erstellen und präsentieren eigene wissenschaftliche Arbeiten.
Zulassungsvoraussetzungen
Für allgemeine Informationen zur Zulassung siehe: https://www.uzh.ch/cmsssl/de/studies/application; Für weitere Informationen siehe Reglemente & Zulassungsbedingungen des Studienprograms
Studienrichtung
Französische SLW, Iberoromanische SLW, Italienische SLW, Linguistik, Rätoromanische SLW
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen des Minor-Studienprogramms «Vergleichende Romanische Sprachwissenschaft» eröffnen sich Perspektiven in zahlreichen Berufsfeldern, in denen romanische Vielsprachigkeit und analytische sowie kommunikative Kompetenzen gefragt sind. Insbesondere qualifiziert das Studienprogramm für Bereiche, in denen wissenschaftliche Kenntnisse romanischer Sprachen erforderlich sind, z.B. Kulturvermittlung, Übersetzung, Journalismus, Verlags- und Bibliothekswesen, internationale Organisationen und Unternehmen.
Der Abschluss ist auch Voraussetzung für weiterführende akademische Qualifikationen (Promotion) und kann bei entsprechender Kombination und Sprachenwahl auch Voraussetzung für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen sein.
ECTS Credits
30 ECTS Credits
Teilzeitstudium
Das Mustercurriculum orientiert sich an einem Vollzeitstudium. Ein Teilzeitstudium ist möglich und geht mit einer Verlängerung der Studienzeit einher.
HF-/NF-Kombinationen
Der Masterstudiengang besteht aus einem Mono-Studienprogramm von 120 ECTS Credits oder aus der Kombination eines Major-Studienprogramms 90 ECTS Credits mit einem Minor-Studienprogramm von 30 ECTS Credits. Das Minor-Studienprogramm kann an der Philosophischen Fakultät der UZH, an einer anderen Fakultät der UZH oder an einer anderen universitären Hochschule absolviert werden. Für allfällige Kombinationsverbote ist der programmspezifische Anhang zur Studienordnung zu beachten (s. Reglemente).
Unterrichtssprache
Französisch,