Politikwissenschaft

(Major 120)

Studiengang: Bachelor of Arts in Sozialwissenschaften (RVO19)

Allgemeine Beschreibung

Die Politikwissenschaft befasst sich mit politischen Entscheidungsprozessen und gesellschaftlichen Dynamiken, sowie den zugrundeliegenden Macht- und Herrschaftsstrukturen. Der Major «Politikwissenschaft» vermittelt Grundwissen über politische Systeme und Theorien und führt in die empirische Sozialforschung ein. Absolventinnen und Absolventen verfügen über fundiertes politikwissenschaftliches und methodisches Fachwissen und können quantitative und qualitative Forschungsmethoden anwenden. Sie verstehen wissenschaftliche Texte, können diese kritisch analysieren und einordnen und sind in der Lage, kleinere politikwissenschaftliche Texte/Arbeiten zu verfassen, Inhalte angemessen darzustellen und für Fachpublikum und informierte Laien zu kommunizieren. Der Bachelorabschluss qualifiziert für eine Tätigkeit an den Schnittstellen von Wissenschaft, Wirtschaft, Medien, internationalen Beziehungen, öffentlicher Verwaltung, Recht, Bildung, Regierung und öffentlichem Dienst.

Zulassungsvoraussetzungen

Für allgemeine Informationen zur Zulassung siehe: https://www.uzh.ch/cmsssl/de/studies/application; Für weitere Informationen siehe Reglemente & Zulassungsbedingungen des Studienprograms

Studienrichtung

Politikwissenschaft

ECTS Credits

120 ECTS Credits

Abschluss

Bachelor of Arts UZH
in Sozialwissenschaften

Studienaufbau

Bachelorprogramme bestehen aus einer ein- oder zweisemestrigen Studieneingangsstufe, während der Eignung und Neigung überprüft werden können.

Teilzeitstudium

Das Mustercurriculum orientiert sich an einem Vollzeitstudium. Ein Teilzeitstudium ist möglich und geht mit einer Verlängerung der Studienzeit einher.

HF-/NF-Kombinationen

Der Bachelorstudiengang besteht aus einem Major-Studienprogramm von 120 ECTS Credits in Kombination mit einem Minor-Studienprogramm von 60 ECTS Credits. Das Minor-Studienprogramm kann an der Philosophischen Fakultät der UZH, an einer anderen Fakultät der UZH oder an einer anderen universitären Hochschule absolviert werden. Für allfällige Kombinationsverbote ist der programmspezifische Anhang zur Studienordnung zu beachten (s. Reglemente).