Politikwissenschaft
(Major 120)
Studiengang: Bachelor of Arts in Sozialwissenschaften (RVO19)
Allgemeine Beschreibung
Die Politikwissenschaft befasst sich mit politischen Entscheidungsprozessen und gesellschaftlichen Dynamiken, sowie den zugrundeliegenden Macht- und Herrschaftsstrukturen. Der Major «Politikwissenschaft» vermittelt Grundwissen über politische Systeme und Theorien und führt in die empirische Sozialforschung ein. Absolventinnen und Absolventen verfügen über fundiertes politikwissenschaftliches und methodisches Fachwissen und können quantitative und qualitative Forschungsmethoden anwenden. Sie verstehen wissenschaftliche Texte, können diese kritisch analysieren und einordnen und sind in der Lage, kleinere politikwissenschaftliche Texte/Arbeiten zu verfassen, Inhalte angemessen darzustellen und für Fachpublikum und informierte Laien zu kommunizieren. Der Bachelorabschluss qualifiziert für eine Tätigkeit an den Schnittstellen von Wissenschaft, Wirtschaft, Medien, internationalen Beziehungen, öffentlicher Verwaltung, Recht, Bildung, Regierung und öffentlichem Dienst.
Zulassungsvoraussetzungen
Für allgemeine Informationen zur Zulassung siehe: https://www.uzh.ch/cmsssl/de/studies/application; Für weitere Informationen siehe Reglemente & Zulassungsbedingungen des Studienprograms
Studienrichtung
Politikwissenschaft
ECTS Credits
120 ECTS Credits
Abschluss
Bachelor of Arts UZH
in Sozialwissenschaften
Studienaufbau
Bachelorprogramme bestehen aus einer ein- oder zweisemestrigen Studieneingangsstufe, während der Eignung und Neigung überprüft werden können.
Teilzeitstudium
Das Mustercurriculum orientiert sich an einem Vollzeitstudium. Ein Teilzeitstudium ist möglich und geht mit einer Verlängerung der Studienzeit einher.
HF-/NF-Kombinationen
Der Bachelorstudiengang besteht aus einem Major-Studienprogramm von 120 ECTS Credits in Kombination mit einem Minor-Studienprogramm von 60 ECTS Credits. Das Minor-Studienprogramm kann an der Philosophischen Fakultät der UZH, an einer anderen Fakultät der UZH oder an einer anderen universitären Hochschule absolviert werden. Für allfällige Kombinationsverbote ist der programmspezifische Anhang zur Studienordnung zu beachten (s. Reglemente).