Kunstgeschichte Ostasiens

(Minor 60)

Studiengang: Bachelor of Arts (RVO19)

Allgemeine Beschreibung

Das Studienprogramm «Kunstgeschichte Ostasiens» befasst sich mit archäologischen Artefakten, Kunstwerken und anderen Zeugnissen der visuellen Kultur Chinas, Koreas und Japans in ihren historischen Entwicklungen, regionalen Zusammenhängen und gegenwärtigen Erscheinungsformen. Absolventinnen und Absolventen haben sich Grundlagenwissen in den Methoden des Faches angeeignet, verfügen über Sach- und Objektkenntnissen in ausgewählten Gattungen wie Architektur, Plastik/Skulptur, Malerei, Grafik, Schriftkunst, Kunsthandwerk und haben die Fähigkeit zur selbständigen Bearbeitung einfacher kunsthistorischer Fragestellungen erworben. Der Abschluss qualifiziert zur Ausübung von Tätigkeiten, in denen eine Auseinandersetzung mit materiellen Zeugnissen der ostasiatischen Kulturen erfolgt, beispielsweise in Museen, im Kunsthandel, im Verlagswesen, aber auch im journalistischen oder touristischen Bereich. Darüber hinaus ist er Voraussetzung für die akademische Weiterqualifikation.

Zulassungsvoraussetzungen

Für allgemeine Informationen zur Zulassung siehe: https://www.uzh.ch/cmsssl/de/studies/application; Für weitere Informationen siehe Reglemente & Zulassungsbedingungen des Studienprograms

Studienrichtung

Ostasienwissenschaft

ECTS Credits

60 ECTS Credits

Studienaufbau

Bachelorprogramme bestehen aus einer ein- oder zweisemestrigen Studieneingangsstufe, während der Eignung und Neigung überprüft werden können.

Teilzeitstudium

Das Mustercurriculum orientiert sich an einem Vollzeitstudium. Ein Teilzeitstudium ist möglich und geht mit einer Verlängerung der Studienzeit einher.

HF-/NF-Kombinationen

Der Bachelorstudiengang besteht aus einem Major-Studienprogramm von 120 ECTS Credits in Kombination mit einem Minor-Studienprogramm von 60 ECTS Credits. Das Minor-Studienprogramm kann an der Philosophischen Fakultät der UZH, an einer anderen Fakultät der UZH oder an einer anderen universitären Hochschule absolviert werden. Für allfällige Kombinationsverbote ist der programmspezifische Anhang zur Studienordnung zu beachten (s. Reglemente).

Unterrichtssprache

Deutsch, Englisch