Rechtswissenschaft

(Minor 30)

Studiengang: Master of Arts (RVO19)

Allgemeine Beschreibung

Das Studienprogramm besteht aus rechtswissenschaftlichen Mastermodulen im Umfang von 30 ECTS Credits und setzt voraus, dass bereits auf Bachelorstufe rechtswissenschaftliche Studienleistungen im Umfang von mindestens 30 ECTS Credits erbracht wurden. Bei der Zusammenstellung ihres Curriculums stehen den Studierenden die Wahlpflichtmodule der Modulgruppe «Grundlagen der Rechtswissenschaft» sowie sämtliche Wahlmodule der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zur Verfügung, so dass sie ihre bereits vorhandenen juristischen Kompetenzen in verschiedenen Rechtsgebieten erweitern und/oder sie in einzelnen Bereichen vertiefen können.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zum Masterstudium ist ein Bachelor of Law einer schweizerischen universitären Hochschule notwendig. Studierende mit einem ausländischen Bachelor of Law oder einem gleichwertigen Abschluss können mit Auflagen im Umfang von maximal 60 ECTS Credits zum Masterstudium zugelassen werden.
Da die bisherigen Masterprogramme mit Schwerpunkt nur noch bis und mit Frühjahrssemester 2021 angeboten werden, sind nur noch Einschreibungen für das Masterprogramm ohne Schwerpunkt möglich.
Wer an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich oder an einer anderen schweizerischen Rechtsfakultät endgültig abgewiesen worden ist, wird nicht mehr zum Studium der Rechtswissenschaft zugelassen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Studienberatung.

Studienrichtung

Rechtswissenschaft

Berufsperspektiven

Das Studium im Master of Law UZH eröffnet eine Fülle von Berufsfeldern. Der Studiengang bereitet auf die Tätigkeit in der unternehmerischen, gerichtlichen und administrativen Rechtspraxis vor. Jenseits dieser Tätigkeitsfelder können Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs in Stabsfunktionen von Wirtschaft, Kultur und Politik tätig sein.

ECTS Credits

30 ECTS Credits

Abschluss

Master of Law UZH

Teilzeitstudium

Für Studierende, die einer Berufstätigkeit nachgehen oder Betreuungspflichten nachkommen müssen, ist auch ein Teilzeitstudium möglich. Die Studiendauer verlängert sich entsprechend. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Studienberatung.

Major-/Minor-Kombinationen

Der Studiengang sieht kein Minor-Studienprogramm vor. Recht kann (unter der Voraussetzung, dass auf Bachelorstufe rechtswissenschaftliche Module im Umfang von mindestens 30 ECTS Credits absolviert wurden) auch als Minor-Studienprogramm im Rahmen eines Studiengangs an einer anderen Fakultät studiert werden. Das entsprechende Angebot findet man in den Studiengangsbeschreibungen dieser Fakultäten.

Benotungsvorschriften

Jedes Modul wird mit einer Leistungsüberprüfung abgeschlossen. Die Benotung der Leistungen erfolgt auf einer Skala von 1 bis 6, wobei 6 die beste, 1 die schlechteste Note bezeichnet. Halbe Noten sind zulässig. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen. Leistungsnachweise können auch mit „bestanden“ („pass“)/„nicht bestanden“ („fail“) bewertet werden.