Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (Hauptfach 120)
Studiengang/Abschluss: Bachelor of Arts UZH in Sozialwissenschaften
Allgemeine Beschreibung | Besondere Vorkenntnisse | Qualifikationsziele | Betätigungsfelder | ECTS-Punkte | Studienaufbau | HF-/NF-Kombinationen | Benotungsvorschriften | Weiterführende Studiengänge | UnterrichtsspracheDas Bachelor-Fach im Hauptfach bietet relevantes theoretisches Grundlagenwissen und Forschungsergebnisse der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie vertiefte empirisch-methodische Qualifikationen der Sozialwissenschaften. Diese breit und vertieft vermittelten Theorie-, Methoden-, Vermittlungs- und Organisationskompetenzen qualifizieren für anwendungsorientierte und operative Tätigkeiten in den verschiedensten Bereichen der öffentlichen Kommunikation wie a) die angewandte Medien-, Kommunikations-, Markt- & Meinungsforschung, b) die Evaluation von Kommunikationsleistungen und Medienkampagnen, c) Organisationskommunikation und Public Relations, d) Medienmanagement und f) die Fort- und Weiterbildung im Kommunikations- und Medienbereich.
Für das Hauptfach Publizistik- und Kommunikationswissenschaft werden keine Lateinkenntnisse vorausgesetzt.
Um Strukturen, Organisationen und Prozesse der öffentlichen Kommunikation analysieren und bewerten zu können, sind zum einen breite und differenzierte Kenntnisse der sozial- und kommunikationswissenschaftlichen Basistheorien notwendig. Zum anderen benötigen Sie für diese Analysen sehr gute Kenntnisse in den Methoden der empirischen Sozialforschung. Im Rahmen der BA-Ausbildung werden Sie deshalb sowohl mit den theoretischen Grundlagen wie auch den methodologischen Basiskompetenzen zur Deskription und Analyse von höchst unterschiedlichen Phänomenen der öffentlichen Kommunikation vertraut gemacht: Sie werden beim erfolgreichen BA-Abschluss in der Lage sein, eigenständig empirische Projekte durchzuführen und auf sicherem theoretischem Fundament Analysen und Bewertungen vorzunehmen. Im BA-Studium lernen Sie das exemplarisch an ausgewählten Problem- und Fragestellungen.
Operative und administrative Tätigkeiten in Bereichen wie
- angewandte Medien-, Kommunikations-, Markt- sowie Meinungs-
- Evaluation von Kommunikationsleistungen
- Organisationskommunikation / Public Relations
- Medienmanagement
- Fort- und Weiterbildung im Kommunikations- und Medienbereich
Das Hauptfach Publizistik- und Kommunikationswissenschaft umfasst 120 Kreditpunkte und wird mit einem Nebenfach (60 KP) oder zwei Nebenfächern (30, 30 KP) ergänzt.
Das Bachelorstudium gliedert sich in die Assessment- (2 Semester / 40 KP) und die Qualifikationsphase (4 Semester / 80 KP).
Die Assessmentphase umfasst die Module:
Die Assessmentphase umfasst die Module:
- Grundlagen der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
- Methodengrundlagen
- Wissenschaftliches Arbeiten
- Wahlpflichtvorlesung
- Methodenaufbau
- 3 Schwerpunkte in unterschiedlicher Vertiefung
- Wahlvorlesungen
- Pflichttutorat
- studium generale
Es bestehen keine Einschränkungen im Hinblick auf die Wahl der Nebenfächer, ausgeschlossen ist lediglich die Kombination mit dem Grossen Nebenfach Publizistik- und Kommunikationswissenschaft.
Jedes Modul wird mit einer Leistungsüberprüfung abgeschlossen.
Die Benotung der Leistungen erfolgt auf einer Skala von 1 bis 6, wobei 6 die beste, 1 die geringste Leistung bezeichnet. Halbe Noten sind zulässig. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.
Leistungen können auch mit 'bestanden' ('passed') / 'nicht bestanden' ('failed') bewertet werden.
Die Benotung der Leistungen erfolgt auf einer Skala von 1 bis 6, wobei 6 die beste, 1 die geringste Leistung bezeichnet. Halbe Noten sind zulässig. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.
Leistungen können auch mit 'bestanden' ('passed') / 'nicht bestanden' ('failed') bewertet werden.
Der Abschluss des Bachelorstudiums berechtigt ohne weitere Bedingungen zum Weiterstudium in der entsprechenden Studienrichtung. Im Falle eines Wechsels der Studienrichtung, kann die Fakultät vor der Aufnahme des Masterstudiums den Nachweis zusätzlicher, im Bachelor nicht erworbener Kompetenzen verlangen. Dasselbe gilt für den Eintritt in spezialisierte Masterstudiengänge.
In jeden Fall, auch bei einem Masterstudium in der entsprechenden Studienrichtung, kann die Fakultät den Abschluss des Masterstudiums von der Erfüllung von Auflagen abhängig machen. Diese Auflagen können auch während des Masterstudiums erfüllt werden. Einzelheiten sind in der der Rahmenordnung bzw. der Studienordnung festgelegt.
In jeden Fall, auch bei einem Masterstudium in der entsprechenden Studienrichtung, kann die Fakultät den Abschluss des Masterstudiums von der Erfüllung von Auflagen abhängig machen. Diese Auflagen können auch während des Masterstudiums erfüllt werden. Einzelheiten sind in der der Rahmenordnung bzw. der Studienordnung festgelegt.
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