Chemical and Molecular Sciences

(Doktoratsprogramm)

Studiengang: Doktorat der
Mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fakultät

Allgemeine Beschreibung

Mit dem Abschluss des Promotionsstudiums im Doktoratsprogramm Chemical and Molecular Sciences wird die Fähigkeit erworben, ein naturwissenschaftliches Problem in Theorie und Praxis eigenständig anzugehen, zu lösen und zu kommunizieren. Er befähigt zur Aufnahme selbstständiger Forschungstätigkeit im Bereich chemischer und molekularer Wissenschaften.
Das Doktoratsprogramm Chemical and Molecular Sciences wird mit dem Verfassen der Dissertation über die eigene selbstständige wissenschaftliche Forschungsarbeit sowie deren Verteidigung abgeschlossen. Das Programm beinhaltet darüber hinaus einen curricularen Anteil von mindestens 12 ECTS Credits. Dabei müssen aus den folgenden drei Kategorien je mindestens 3 ECTS Credits erworben werden: fachliche und überfachliche Vorlesungen/Kurse, interne Seminare und Prüfungen, externe Forschungspräsentationen. Zusätzlich müssen die Doktorierenden im Verlauf ihrer Dissertation 100-420 Stunden in der Lehre arbeiten.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Doktoratsstufe richtet sich grundsätzlich nach der Verordnung über die Zulassung an der Universität Zürich (VZS). Die Zulassung zur Doktoratsstufe erfordert grundsätzlich einen universitären Masterabschluss oder einen äquivalenten universitären Abschluss. Das Dissertationsprojekt muss von einer Professorin oder einem Professor der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät bzw. einer Person, die das Promotionsrecht der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät besitzt, gutgeheissen werden. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. Die Zulassung kann mit Bedingungen und/oder Auflagen zusätzlicher Studienleistungen verknüpft werden. Bedingungen müssen vor Eintritt in die Doktoratsstufe, Auflagen können während der Doktoratsstufe erfüllt werden. Bedingungen und/oder Auflagen dürfen zusammen den Umfang von 60 ECTS Credits nicht überschreiten. Sie orientieren sich an den Erfordernissen des Fachs, in dem die Dissertation verfasst werden soll. Über die Zulassung, die Anerkennung vergleichbarer Abschlüsse sowie eventuelle Bedingungen und/oder Auflagen entscheidet die Prodekanin Lehre bzw. der Prodekan Lehre. Die Unterrichtssprache auf der Doktoratsstufe ist in der Regel Englisch. Alle Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist oder deren bisherige höhere Ausbildung nicht in Englisch erfolgte, haben den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse zu erbringen.

ECTS Credits

12 ECTS Credits

Abschluss

Doktor der Naturwissenschaften (Dr. sc. nat.)

Unterrichtssprache

Englisch