Rechtswissenschaft

(Mono 90)

Studiengang: MLaw UZH UNIL (Joint Degree Program,
RVO21)

Allgemeine Beschreibung

Der zweisprachige Master of Law UZH UNIL bietet den Studierenden die Möglichkeit, ihr Masterstudium gleichzeitig an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und an der Rechts-, Kriminal- und Verwaltungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Lausanne zu absolvieren und dadurch ihre Kenntnisse des schweizerischen und des internationalen Rechts sowie der deutschen respektive der französischen Rechtssprache universitätsübergreifend anzuwenden und zu vertiefen.
Der Studiengang Master of Law UZH UNIL bietet erhebliche Optionsfreiheiten für individuelle Interessen und dient sowohl der Vorbereitung und Qualifikation für eine Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung als auch dem Erwerb der für die Ausübung juristischer Berufe notwendigen Fähigkeiten.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Teilnahme an einem zweisprachigen Joint Degree Masterstudiengang setzt die Immatrikulation an einer der beiden Universitäten voraus.
Für die Zulassung zum Masterstudium ist ein Bachelor of Law einer schweizerischen universitären Hochschule notwendig. Studierende mit einem ausländischen Bachelor of Law oder einem gleichwertigen Abschluss können mit Auflagen im Umfang von maximal 60 ECTS Credits zum Masterstudium zugelassen werden.
Wer an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich oder an einer anderen schweizerischen Rechtsfakultät endgültig abgewiesen worden ist, wird nicht mehr zum Studium der Rechtswissenschaft zugelassen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Studienberatung.

ECTS Credits

90 ECTS Credits
Der Joint Degree Masterstudiengang umfasst insgesamt 90 ECTS Credits. An jeder Fakultät müssen mindestens 30 ECTS Credits erworben werden.

Abschluss

Master of Law UZH

Teilzeitstudium

Für Studierende, die einer Berufstätigkeit nachgehen oder Betreuungspflichten nachkommen müssen, ist auch ein Teilzeitstudium möglich. Die Studiendauer verlängert sich entsprechend. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Studienberatung.

HF-/NF-Kombinationen

Der Studiengang sieht kein Minor-Studienprogramm vor. Der Studiengang kann nicht als Minor-Studienprogramm im Rahmen eines anderen Studiengangs studiert werden.

Benotungsvorschriften

Jedes Modul wird mit einer Leistungsüberprüfung abgeschlossen.
Die Benotung der Leistungen erfolgt auf einer Skala von 1 bis 6, wobei 6 die beste, 1 die schlechteste Note bezeichnet. Halbe Noten sind zulässig. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen. Leistungsnachweise können auch mit „bestanden“ („pass“)/„nicht bestanden“ („fail“) bewertet werden. Für die Benotung der Leistungen an der Partnerfakultät gelten die Benotungsvorschriften der Partnerfakultät.

Unterrichtssprache

Deutsch,