Erziehungswissenschaft

(Minor 60)

Studiengang: Bachelor of Arts (RVO19)

Allgemeine Beschreibung

Die Erziehungswissenschaft erforscht Bildungs- und Erziehungszusammenhänge und analysiert Prozesse sowie professionelle Praktiken der Erziehung, der Bildung, des Lernens, des Helfens und der Sozialisation unter allgemeinen und besonderen Bedingungen. Absolventinnen und Absolventen des Minor-Studienprogramms «Erziehungswissenschaft» im Bachelor kennen die Grundbegriffe, Teildisziplinen, Theorien und Geschichte der Erziehungswissenschaft und verfügen über Grundkenntnisse in ausgewählten Themenfeldern der Disziplin sowie in einem selbst gewählten Forschungszugang aus den qualitativen, quantitativen oder historischen und textanalytischen Methoden und Verfahren.

Zulassungsvoraussetzungen

Für allgemeine Informationen zur Zulassung siehe: https://www.uzh.ch/cmsssl/de/studies/application; Für weitere Informationen siehe Reglemente & Zulassungsbedingungen des Studienprograms

Studienrichtung

Erziehungswissenschaften

Berufsperspektiven

Der Abschluss im Minor-Studienprogramm «Erziehungswissenschaft» auf Bachelorstufe ergänzt das Qualifikationsprofil für eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern im öffentlichen wie privaten Bildungs- und Sozialwesen sowie in der Bildungs- und Sozialpolitik, einschliesslich Verwaltung, Beratung, Entwicklung, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.

ECTS Credits

60 ECTS Credits

Studienaufbau

Bachelorprogramme bestehen aus einer ein- oder zweisemestrigen Studieneingangsstufe, während der Eignung und Neigung überprüft werden können.

Teilzeitstudium

Das Mustercurriculum orientiert sich an einem Vollzeitstudium. Ein Teilzeitstudium ist möglich und geht mit einer Verlängerung der Studienzeit einher.

HF-/NF-Kombinationen

Der Bachelorstudiengang besteht aus einem Major-Studienprogramm von 120 ECTS Credits in Kombination mit einem Minor-Studienprogramm von 60 ECTS Credits. Das Minor-Studienprogramm kann an der Philosophischen Fakultät der UZH, an einer anderen Fakultät der UZH oder an einer anderen universitären Hochschule absolviert werden. Für allfällige Kombinationsverbote ist der programmspezifische Anhang zur Studienordnung zu beachten (s. Reglemente).

Unterrichtssprache

Deutsch